CRA-konforme Produktentwicklung für Embedded-Systeme: sicher, resilient und marktgerecht
Der Cyber Resilience Act (CRA) fordert von Herstellern, Cybersecurity fest in den Produktlebenszyklus zu integrieren. Ab Dezember 2027 müssen die Unternehmen das EU-Gesetz vollständig umgesetzt haben. Dies gilt sowohl für Produkte mit digitalen Elementen, die bereits auf dem Markt sind, wie auch für Produktneuentwicklungen.
Mit unseren Entwicklungsdienstleistungen für Cybersecurity unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Der CRA verweist zur Umsetzung zwar auf harmonisierte Standards, aber bisher ist noch keine der einschlägigen Normen tatsächlich harmonisiert worden. Trotzdem müssen Unternehmen nicht im luftleeren Raum operieren. Für einzelne Branchen gibt es bereits Top-Kandidaten. Produkte, die die Security-Anforderungen nach IEC 62443-4-2 erfüllen und die nach IEC 62443-4-1 entwickelt wurden, entsprechen weitestgehend den Anforderungen des CRA. Auch die EN 18031 (Radio Equipment) bedient die Anforderungen bereits heute.